Hundeabgabe und Hundemarken

Die Hundebesitzer werden darauf hingewiesen, dass alle über 8 Wochen alten Hunde angemeldet und mit einer Mehrjahres-Hundemarke gekennzeichnet sein müssen.

Die Hundeabgabe beträgt pro Hund € 40,-.

Die Hundemarke ist am Halsband oder Brustgurt zu tragen. (Bitte auch den Verkauf oder Tod eines Hundes melden.)

Für die Hundemarke ist ein Kostenersatz von € 4 zu entrichten. Diese Mehrjahres-Marken aus rostfreiem Stahl gelten unbefristet. Die allfällige Erneuerung der Marke hat der Hundehalter bei Unlesbarkeit der Prägung, Verlust oder Wohnsitzverlegung in eine andere Gemeinde zu beantragen. Bei An- und Abmeldung eines Hundes muss ein Formular ausgefüllt werden. Weiters wird benötigt:

  • ein Versicherungsnachweis für den Hund
  • Falls vorher noch kein Hundebesitz war, muss auch ein Sachkundenachweis (vor dem Hundebesitz! - Kurse werden angeboten) erbracht werden.
  • Bestätigung der Registrierung in der Heimtierdatenbank

Zuständig