Schulgeld Privatschulbesuch

Die Gemeinde Atzbach gewährt jenen Eltern, deren Kind(er) eine Privatschule besuchen und die dafür Schulgeld (Elternbeitrag) zu bezahlen haben, einen KOSTENBEITRAG in der Höhe von 60 % des tatsächlich entrichteten Schulgeldes.

Für die Auszahlung dieses Schulgeldes gilt folgende Regelung: 

Gewährt wird das Schulgeld nur im Pflichtschulalter von der 5. bis zur 9. Schulstufe. Es gelangt am Ende des Schuljahres gegen Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung, in dem die Höhe des Elternbeitrages ersichtlich sein muss, zur Auszahlung. Die Förderung wird nur gewährt für das Schulgeld (keine Nachmittagsbetreuung, Bastelbeiträge, Verpflegung, Ausflüge, ...).

Als Obergrenze für diese Förderung gilt die Höhe des Gastschulbeitrages, welcher für die Pflichtschulen der MS Wolfsegg bzw. MS Schwanenstadt anfallen würde.

Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober im Kalenderjahr des abgelaufenen Schuljahres im Gemeindeamt einlangen. Anträge, die außerhalb dieser Frist gestellt werden, können leider nicht mehr akzeptiert werden.