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Förderungshöhe: 50% der nachgewiesenen Fahrtkosten bzw. maximal € 75,- pro Semester.
Gefördert werden Tickets für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum und am Studienort.
Voraussetzungen:
Stichtag 1. Semester – 1. Oktober
Stichtag 2. Semester – 1. März
Anträge, die außerhalb dieser Frist gestellt werden, können leider nicht mehr akzeptiert werden.