Studentenförderung

Förderungshöhe: 50% der nachgewiesenen Fahrtkosten bzw. maximal € 75,- pro Semester.

Gefördert werden Tickets für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum und am Studienort.


Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Atzbach ab Beginn des jeweiligen Semesters 

Stichtag 1. Semester – 1. Oktober

Stichtag 2. Semester – 1. März

  • Gültige Inskriptionsbestätigung
  • Vorlage des Zahlungsbeleges/Tickets
  • Anträge für 1. Semester: 1. Oktober bis 15. März
  • Anträge für 2. Semester: 1. März bis 15. Juli
  • Ausnahme bei Klimaschutzticket: jährliche Förderung im Sommersemester von max. € 150,-. Antrag im 2. Semester mit beiden Inskriptionsbestätigungen .
  • Gewährung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

Anträge, die außerhalb dieser Frist gestellt werden, können leider nicht mehr akzeptiert werden.